Buchhaltung

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist ein wesentlicher Teil des betrieblichen Rechnungswesens – alle Geschäftsvorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, werden hier mit den Methoden der Buchführung erfasst. Die Buchführung bezeichnet dabei die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Die Aufstellung erfolgt im zeitlichen Ablauf, die Werte werden inhalts- und zahlenmäßig beschrieben.

Die Buchführungspflicht begründet sich handelsrechtlich aus §§ 238 ff. HGB und steuerrechtlich aus §§ 140 ff. AO sowie verschiedenen Sondervorschriften. Die Buchführung hat dabei den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu genügen. Diese sind gewahrt, wenn die Eintragungen fortlaufend, vollständig und richtig erfolgen und  sich ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens verschaffen kann (§ 238 I HGB).

Hauptaufgabe der Buchführung ist die Erfolgsermittlung – Sie sollen sehen, wie es um Ihr Unternehmen steht. Dazu werden Aufwendungen und Erträge Ihres Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt sowie in der Bilanz die Vermögens- und Finanzlage und deren Veränderung auf Basis der Inventur abgebildet.

Neben der Ermittlung des Unternehmenserfolgs hat die Buchhaltung noch weitere Funktionen. In erster Linie bildet sie die Grundlage für die Unternehmensbesteuerung. Daneben ist Sie Ihr Werkzeug, um die Entwicklung des Umsatzes zu beobachten, Kapital- und Schuldenverhältnisse aufzuzeigen und natürlich auch das Zahlenmaterial für Selbstkostenrechnung, Statistik und Planung zu liefern.

Wir übernehmen in der Buchführung gern folgende Arbeiten für Sie:

  • Erstellen von Eröffnungsinventar und Eröffnungsbilanz
  • Aufstellen eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Kontenplans
  • Vorbereitung der Bücher und Konten
  • Verbuchen aller anfallenden Geschäftsvorfälle aufgrund der von Ihnen eingereichten Belege
  • Erstellen von Probebilanzen und kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Kontrolle der Buchführung
  • Aufnehmen der Bestände Ihres Unternehmens (Inventur)
  • Abschließen der Bücher und Konten
  • Erstellen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung)
  • Erstellen der Schlussinventur sowie der Schlussbilanz