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Steuerberatung Martina Mielke-Eggert:
Mit ganzem Herzen für unsere Mandanten

Seit vielen Jahrzehnten ist die Steuerberatung Martine Mielke-Eggert in Berlin mit ganzem Herzen im Auftrag unserer Mandanten tätig. Wir betreuen als Steuerberater vor allem kleine und mittelständische Betriebe sowie Angehörige der freien Berufe.

Unser Ziel ist es, Ihnen bei allen Fragen rund um Steuerplanung und Steuergestaltung zur Seite zu stehen. Neben den klassischen Dienstleistungen eines Steuerberaters wie Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung, Erstellung der Jahresabschlüsse und Fertigen von Steuererklärungen bieten wir Ihnen auch die Betreuung bei Betriebsprüfungen.

Ein weiterer Fokus liegt in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen – hier planen wir gemeinsam Ihren Erfolg.

Martine Milke-Eggert - Steuerberaterin in Berlin Reinickendorf

Wir stellen uns vor

Bereits seit 1998 betreuen wir unsere Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten, und das schnell, kompetent und zielgerichtet.

> Zur Kanzleivorstellung

Das können wir
für Sie tun

Ob Buchhaltung, Steuerplanung, Personalwesen, Bilanzierung oder betriebswirtschaftliche Beratung – bei uns sind Sie richtig.

> Unsere Leistungen

Hier finden Sie uns

Walderseestraße 4 – 6
13407 Berlin
Tel.: 030 / 461 80 37
Fax: 030 / 465 93 50

> Der Weg zur Kanzlei

Aktuelle Mandanteninfos

Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025

Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise Weiterlesen…

Gesetzesänderungen ab 01.01.2025

Ob Aufbewahrungsfristen oder Kinderbetreuungskosten, ob Unterhaltszahlungen oder Grenzen des Gesamtumsatzes bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung – wie jedes Jahr treten auch zum Jahresanfang 2025 eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Weiterlesen…

Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. Weiterlesen…

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