Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuer abzug in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapital erträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann Weiterlesen…