Jahresabschluss
Jahresabschlüsse und Bilanzen
Der Jahresabschluss stellt den rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres dar. Er gibt Überblick über die finanzielle Lage und – noch wichtiger – den Erfolg Ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung benötigter Dokumente zur Rechnungslegung wie auch die Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigen wir die relevanten Vorgaben aus Steuerrecht und Handelsrecht. Unterliegt Ihr Unternehmen der Pflicht zur Buchhaltung, so erstellen wir im Rahmen des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung und ergänzen diese bei Bedarf um Anhang und Lagebericht. Sie sind Kleingewerbetreibender oder gehören den Freien Berufen an? Dann erarbeiten wir für Sie die Einnahmenüberschussrechnung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit übernehmen wir auch die vorbereitenden Arbeiten. Dazu gehören:
- Inventur
Sie dient der Erfassung des Bestands an Vermögen und Schulden, der Bewertung der Bestände sowie dem Ausgleich von Differenzen durch erfolgswirksame Buchungen.
- Ermitteln und Verbuchen von Abschreibungen
Abschreibungen tragen der Wertminderung des Anlagevermögens Rechnung. In Ausnahmefällen sind auch Abschreibungen auf das Umlaufvermögen möglich.
- Prüfen und Bewerten von Forderungen
Besteht das Risiko von Zahlungsausfällen, da Forderungen eine geringe Bonität aufweisen, so wird dies durch entsprechende Buchungen berücksichtigt.
- Sicherstellen der periodengerechten Erfolgsermittlung
Um den Erfolg der betrachteten Periode richtig darzustellen, ist eine zeitliche Abgrenzung sowie gegebenenfalls die Bildung von Rückstellungen notwendig.
- Andere Korrekturen
Denkbare Korrekturen sind hier beispielsweise die Trennung von Privat- und Geschäftsbereich oder die Abgrenzung betriebsfremder Erträge und Aufwendungen.