Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit
Kinderbetreuungskosten (z. B. für einen Kindergarten) können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes unter 14 Jahren angefallen sind, dieser dafür eine Rechnung erhalten und sie unbar durch Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt hat. Weiterlesen