Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften sowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist Weiterlesen…

Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen. Weiterlesen…

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen: Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen,Wein oder ein Buch Weiterlesen…

Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026 Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuer für die Jahre 2024 (rückwirkend), 2025 und 2026 zu senken, weil der einkommensteuerliche Grundfreibetrag an das inflationsbedingt gestiegene Existenzminimum anzupassen ist. Die weiteren Eckpunkte im Tarifverlauf sollen entsprechend angeglichen werden; nur der Grenzbetrag für den Beginn der sog. Reichensteuer mit Weiterlesen…

Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß

Arbeitnehmer können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr. Die Begrenzung auf den Höchstbetrag gilt nicht bei Verwendung eines PKW. Bei Nutzung Weiterlesen…

Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuerwertfeststellung – Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Ermittlung der Grundsteuer hat der Gesetzgeber im Rahmen einer umfassenden Gesetzesreform die Grundstücksbewertung unter Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Sofern die Länder nicht von ihrer Möglichkeit einer abweichenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben, gilt für die Grundstücksbewertung das sog. Bundesmodell. Dies sieht – anders Weiterlesen…

Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten

Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hundert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, automatisch Informationen über Bankkonten auszutauschen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde Weiterlesen…

Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil

Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken Weiterlesen…

Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?

Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kinderfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heißt, auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, bei dem das Kind nicht lebt. Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Weiterlesen…