Allgemein
Steuerliche Maßnahmen zur Bewaltigung der Krise
Einige der von der Bundesregierung in den vergangenenWochen geplanten Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen konnten zwischenzeitlich umgesetzt werden: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Weiterlesen…