Allgemein
Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?
Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kinderfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heißt, auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, bei dem das Kind nicht lebt. Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Weiterlesen…