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Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen Seit 2022 gilt eine Einkommensteuerbefreiung (vgl. § 3 Nr. 72 EStG) für folgende Photovoltaikanlagen: Gebäudeart Höchstleistung je Betreiber in kW(peak) Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilien mit einer Gewerbeeinheit 30,00 je Objekt andere Gebäude mit mehr als einer Wohn- und/oder Gewerbeeinheit 15,00 je Einheit Insgesamt sind höchstens 100 kW (peak) Weiterlesen…