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Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1% pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO). Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 12% und ist insbesondere in einer Niedrigzinsperiode relativ hoch. Der Bundesfinanzhof hat hier Weiterlesen…