Allgemein
Überblick über das Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich pauschal für die ersten 20 km mit jeweils 0,30 Euro und (seit 2022) ab dem 21. km mit jeweils 0,38 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehbar, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Weiterlesen…