Allgemein
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten
Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hundert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, automatisch Informationen über Bankkonten auszutauschen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde Weiterlesen…