Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei geringfügigen Beträgen

Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt, gilt der Grundsatz der periodengerechten Zuordnung von Aufwand und Ertrag. Das bedeutet u. a., dass für Ausgaben, die noch im „alten“ Wirtschaftsjahr geleistet werden, die jedoch wirtschaftlich einem bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag zuzuordnen sind, im Jahr der Zahlung ein bilanzieller aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Weiterlesen…

Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen

Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich allerdings nur, soweit die Aufwendungen den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. Dabei stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn von den ursprünglich eingeplanten Personen einige absagen Weiterlesen…