Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025

Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise gelten auch für Rechnungen von Kleinunternehmern. Die Regelungen zur E-Rechnung müssen von Kleinunternehmern nicht beachtet Weiterlesen…

Gesetzesänderungen ab 01.01.2025

Ob Aufbewahrungsfristen oder Kinderbetreuungskosten, ob Unterhaltszahlungen oder Grenzen des Gesamtumsatzes bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung – wie jedes Jahr treten auch zum Jahresanfang 2025 eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften sowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist Weiterlesen…

Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen. Weiterlesen…