Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuer abzug in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapital erträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele: Weiterlesen…

Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Die Koalitionspartner der neuen Regierung haben in ihrem Koalitionsvertrag auch eine Reihe steuerlicher Maßnahmen vereinbart. Im Folgenden ist eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen dargestellt. Zu beachten ist, dass noch nicht klar ist, ob diese Änderungen auch tatsächlich so umgesetzt werden bzw. in welcher konkreten Ausgestaltung.

Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Sonderwünsche beim Erwerb noch zu errichtender Gebäude

Neu zu errichtende Immobilien werden häufig bereits vor Baubeginn bzw. Fertigstellung erworben. Ist der Gegenstand des Erwerbs das bebaute Grundstück, d. h., der Kauf des Grundstücks und die Errichtung des Gebäudes sind miteinander verbunden, unterliegt der Vorgang insgesamt der Grunderwerbsteuer. Im Zuge der Fertigstellung fallen oftmals zusätzlich zum Kaufpreis zu Weiterlesen…

Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben, um den wiedervereinigungsbedingten finanziellen Mehrbedarf des Bundes zu bewältigen. Mit Wirkung ab 2021 wurde eine sog. Gleitzonenregelung eingeführt, wonach Einkommensteuerpflichtige erst dann (sukzessive) mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet. So Weiterlesen…

Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft

Gewinne aus der Veräußerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind regelmäßig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Das gilt auch für geerbte Grundstücke, wobei die „Spekulationsfrist“ mit der (ursprünglichen) Anschaffung des Grundstücks durch den Erblasser beginnt. Der Bundesfinanzhof Weiterlesen…

Freibetrag für Bonuszahlungen von Krankenkassen

Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sind im Rahmen der sog. Basisversorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei von Krankenkassen geleisteten (Bonus-)Zahlungen an ihre Mitglieder ist zu prüfen, ob eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob (zusätzliche) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden, die nicht im regulären Basiskrankenversicherungsumfang Weiterlesen…

Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025

Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise gelten auch für Rechnungen von Kleinunternehmern. Die Regelungen zur E-Rechnung müssen von Kleinunternehmern nicht beachtet Weiterlesen…

Gesetzesänderungen ab 01.01.2025

Ob Aufbewahrungsfristen oder Kinderbetreuungskosten, ob Unterhaltszahlungen oder Grenzen des Gesamtumsatzes bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung – wie jedes Jahr treten auch zum Jahresanfang 2025 eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften sowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist Weiterlesen…

Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen. Weiterlesen…