Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz sind folgende Maßnahmen verabschiedet worden: In der Gastronomie gilt der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz von 7% für die Abgabe von Speisen (nicht für Getränke) bis zum 30.06.2021; diese Regelung wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Für jedes Kind, für das im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird zusätzlich Weiterlesen…