Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
Für bestimmte (kleine) Photovoltaikanlagen wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 eine Einkommensteuerbefreiung sowie bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie lässt die Finanzverwaltung zu, dass Weiterlesen