Vermietung von Ferienwohnungen über Vermittler mit Zusatzleistungen
Die Wohnungsvermietung gehört einkommensteuerrechtlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; das gilt grundsätzlich auch für die Vermietung von Ferienwohnungen, die möbliert und mit Geschirr, Bettzeug usw. ausgestattet sind. Die Vermietung von Ferienwohnungen kann aber auch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb Weiterlesen…