Allgemein
Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
Für bestimmte (kleine) Photovoltaikanlagen wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 eine Einkommensteuerbefreiung sowie bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie lässt die Finanzverwaltung zu, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen bei Betriebseröffnung auf die sonst erforderliche steuerliche Weiterlesen…