Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens

Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung unterliegt als Arbeitslohn grundsätzlich der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherung. Die Bewertung dieses Sachbezugs erfolgt regelmäßig nach der sog. 1%-Regelung (Monatspauschale); alternativ kann die Höhe des Sachbezugs aber auch anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten ermittelt werden. Wird Weiterlesen