Sind Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung Sonderausgaben?

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (hierzu zählen die soziale Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung) sind ebenso wie die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Auch Aufwendungen für einen darüberhinausgehenden Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz wie beispielsweise für eine private Pflegezusatzversicherung, die der Absicherung von nicht durch Weiterlesen