Allgemein
Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind nur dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden, die allerdings für jeden vollen Weiterlesen