Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025
Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise gelten auch für Rechnungen von Kleinunternehmern. Die Regelungen zur E-Rechnung müssen von Kleinunternehmern nicht beachtet Weiterlesen…