Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmen-Überschussrechnung

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen Weiterlesen…

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei geringfügigen Beträgen

Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt, gilt der Grundsatz der periodengerechten Zuordnung von Aufwand und Ertrag. Das bedeutet u. a., dass für Ausgaben, die noch im „alten“ Wirtschaftsjahr geleistet werden, die jedoch wirtschaftlich einem bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag zuzuordnen sind, im Jahr der Zahlung ein bilanzieller aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Weiterlesen…

Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen

Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich allerdings nur, soweit die Aufwendungen den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. Dabei stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn von den ursprünglich eingeplanten Personen einige absagen Weiterlesen…

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% verfassungswidrig

Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst; nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten beträgt der gesetzlich festgelegte Zinssatz 0,5 % für jeden vollen Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Verzinsungsvorschrift verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung Weiterlesen…

Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten

Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig: ab dem 01.07.2021 9,60 Euro (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro), ab dem 01.01.2022 9,82 Euro, ab dem 01.07.2022 10,45 Euro. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, Weiterlesen…

Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant

Für geplante Investitionen von beweglichen und (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern kann vorab ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden. Erfolgt die tatsächliche Investition nicht innerhalb einer bestimmten Frist, ist der Abzugsbetrag mit steuerlicher Wirkung rückgängig zu machen. Für im Jahr 2017 geltend Weiterlesen…

Günstigere Besteuerung bei Altersrenten erforderlich

Der Bundesfinanzhof hat zwei Klagen von Rentnern bezüglich einer Doppelbesteuerung ihrer Altersrenten abgewiesen. In beiden Fällen lag keine Mehrfachbesteuerung vor. Das Gericht sah jedoch die Möglichkeit, dass bei künftigen Rentnerjahrgängen eine Doppelbesteuerung von Altersrenten eintreten kann, und skizzierte, wie eine rechnerische Überprüfung aussehen soll. Eine Doppelbesteuerung liegt danach vor, wenn Weiterlesen…

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn

Zu den bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigenden Einnahmen gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen; d. h., dass neben Geldleistungen auch Sachbezüge zum Arbeitslohn gehören können. Bei der Bewertung von Sachbezügen gelten einige steuerliche Erleichterungen (z.B. die Freigrenze von monatlich 44 Euro5), sodass die Abgrenzung Weiterlesen…

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag

Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz sind folgende Maßnahmen verabschiedet worden: In der Gastronomie gilt der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz von 7% für die Abgabe von Speisen (nicht für Getränke) bis zum 30.06.2021; diese Regelung wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Für jedes Kind, für das im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird zusätzlich Weiterlesen…