Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bis zur Höhe von 1.250 Euro jährlich, das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, in unbegrenzter Höhe. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass es unerheblich ist, ob ein häusliches Weiterlesen…