Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen
Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich allerdings nur, soweit die Aufwendungen den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. Dabei stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn von den ursprünglich eingeplanten Personen einige absagen Weiterlesen…