Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird gesenkt
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5 % monatlich (sog. Vollverzinsung) verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat nunmehr ein Änderungsgesetz beschlossen, wonach der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a AO rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) Weiterlesen…