Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe
Für die (geplante) Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberuflern – deren Gewinn höchstens 200.000 Euro beträgt – können die steuerlichen Effekte durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags von bis zu 50% der geplanten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgezogen werden. Bei erfolgter Investition kommt zudem eine Sonderabschreibung von bis Weiterlesen