Müll- und Abwasserentsorgung: keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann eine Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen, begrenzt auf einen Höchstbetrag von jährlich 4.000 Euro, in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die gewöhnlich durchMitglieder des Haushalts erledigt werden. Weiterlesen