Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik
Entstehen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können diese – nach Abzug einer zumutbaren Belastung – im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen Weiterlesen