Allgemein
Kein dauerndes Getrenntleben als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung
Ehegatten können regelmäßig im Jahr der Heirat für das ganze Jahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden und damit den regelmäßig günstigeren Splitting-Tarif in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn die Ehe erst am Ende des Jahres geschlossen wird, denn es reicht aus, wenn die Ehegatten im Kalenderjahr nicht dauernd getrennt gelebt Weiterlesen