Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbar
Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen nach bisherigem Recht grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich allerdings hiervon befreien lassen. Ein späterer Wechsel zurück in die Versicherungspflicht im gleichen Beschäftigungsverhältnis war bisher nicht möglich. Nach einer Gesetzesänderung können Beschäftigte seit dem 01.07.2026 eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (einmalig) wieder rückgängig Weiterlesen