Allgemein
Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
Für geplante Investitionen von beweglichen und (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern kann vorab ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden. Erfolgt die tatsächliche Investition nicht innerhalb einer bestimmten Frist, ist der Abzugsbetrag mit steuerlicher Wirkung rückgängig zu machen. Für im Jahr 2017 geltend Weiterlesen…