Allgemein
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% verfassungswidrig
Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst; nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten beträgt der gesetzlich festgelegte Zinssatz 0,5 % für jeden vollen Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Verzinsungsvorschrift verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung Weiterlesen…