Allgemein
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei geringfügigen Beträgen
Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt, gilt der Grundsatz der periodengerechten Zuordnung von Aufwand und Ertrag. Das bedeutet u. a., dass für Ausgaben, die noch im „alten“ Wirtschaftsjahr geleistet werden, die jedoch wirtschaftlich einem bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag zuzuordnen sind, im Jahr der Zahlung ein bilanzieller aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Weiterlesen…