Allgemein
Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für neue Wohngebäude
Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (lineare AfA) 3% pro Jahr, das entspricht einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren. Nach dem durch das Wachstumschancengesetz neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäuden, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen Weiterlesen…