Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Besteuerung nicht verfassungswidrig
Nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht kommen beim Erwerb von Betriebsvermögen unterschiedliche Begünstigungen in Betracht. Diese reichen von Verschonungsabschlägen bis zur vollen Steuerbefreiung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die Besteuerung von Privatvermögen nicht deshalb als verfassungswidrig zu betrachten ist, weil in demselben Zeitraum eine „Überbegünstigung“ des Betriebsvermögens vorliege.
Das Gericht weist im Übrigen darauf hin, dass die Rechtsprechung aktuell bereits ausgeführt hat, dass sie nicht von der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Erbschaftsteuerrechts ausgeht.